Aufgrund der großen Resonanz der vorangegangenen Erbrechtstage führten die Geraer Mitglieder des Deutschen Forums für Erbrecht e.V. im Jahre 2004 erneut einen Erbrechtstag durch. Der Eintritt war wie immer kostenfrei.

Vorsorgevollmacht
Betreuungs- und Patientenverfügung

Wer infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch nur durch Nachlassen der geistigen Kräfte seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, für den müssen andere entscheiden. Das Vormundschaftsgericht bestimmt in diesem Falle einen Betreuer zur gesetzlichen Vertretung. Entgegen weitverbreiteter Meinungen haben weder nahe Verwandte, noch der Ehepartner das Recht, für ihre Angehörigen Entscheidung treffen zu können, oder Anspruch darauf, als deren Betreuer bestellt zu werden. Um dieser Situation vorzubeugen, muß rechtzeitig durch Errichtung einer Vorsorgevollmacht und ggf. einer Betreuungs- und Patientenverfügung vorgesorgt werden. Ziel der Veranstaltung ist es, die Bürger, aber auch Behörden, staatliche und private Einrichtungen für diese notwendige Vorsorge zu sensibilisieren.